Aktuell befinden wir und in der Risikostufe 3. An Schulen ist der Präsenzunterricht weiter möglich. Folgende Informationen und Erlässe ergehen seitens der Bildungsdirektion Steiermark an alle Schulen der Steiermark:
Aktuelle Maßnahmen:
Es gilt Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen).
Alle Schülerinnen und Schüler tragen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal. Im Freien entfällt die Maskenpflicht aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen).
Es sind mindestens drei verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest) vorgesehen.
Für den Ninjapass sind somit drei Aufkleber pro Woche vorgesehen. Zusätzliche Testungen, wenn z.B. aufgrund eines positiven Falles in der Klasse jeden Tag ein Antigentest durchgeführt wird, dienen der eigenen Sicherheit, bleiben im Pass aber unberücksichtigt, weil sie auf die interne und externe Geltung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefährdung keine Auswirkung haben.
Positives PCR-Testergebnis:
Ein positives PCR-Testergebnis bestätigt eine Infektion mit dem Coronavirus. Nach einem positiven PCR-Test erfolgt keine weitere Testung. Somit muss bzw. darf in dem Fall kein Anruf bei 1450 erfolgen.
Das die Schultests auswertende Labor ist verpflichtet, das positive PCR-Testergebnis in das EMS (Epidemiologische Meldesystem) einzutragen. Aus dieser Einmeldung heraus erfolgt die automatische Verständigung der zuständigen Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde meldet sich in weiterer Folge von sich aus bezüglich Contact Racing und allen weiteren, eventuell notwendigen Maßnahmen.
Im Unterschied zum PCR-Test ist ein positiver Antigen-Test lediglich ein Hinweis auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus (Verdachtsfall). Wenn ein positiver Antigen-Test vorliegt, muss 1450 kontaktiert werden. Im Telefongespräch soll auf den positiven Antigen-Test hingewiesen werden. 1450 wird das Kind als Verdachtsfall registrieren und eine PCR-Testung anordnen; Termin und Örtlichkeit werden bekanntgegeben. Nach der PCR-Testung werden die Eltern ersucht, auf das Ergebnis bzw. die Kontaktaufnahme durch die zuständige Gesundheitsbehörde zu warten. 1450 kann keine Auskunft über Testergebnisse geben.
Regelung im Kontaktpersonen-Management an Schulen:
Bei positiven PCR-Testergebnissen an Schulen wird von der Gesundheitsbehörde mit den Schulen in der Regel kein Kontaktpersonen-Management mehr durchgeführt. Es gelten verpflichtende tägliche Testungen in den Klassen für fünf Schultage nach einem bestätigten positiven Fall. So ist sichergestellt, dass weitere Betroffene als infiziert erkannt werden.
Ortsungebundener Unterricht bei zwei oder mehr positiven Fällen in einer Klasse:
Anordnung des ortsungebundenen Unterrichts durch die Bildungsdirektion mittels Verordnung; Einvernehmen mit dem BMBWF durch Generalermächtigung vom 24.11.2021:
Bei zwei oder mehr PCR-bestätigten positiven Fällen von Schülerinnen und Schülern in einer Klasse innerhalb von drei Schultagen (es zählt der Tag der Testung) darf die Bildungsdirektion für diese Klasse(n) die Anordnung des ortsungebundenen Unterrichts für fünf Kalendertage verordnen.
Stand: Jänner 2022